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   OVG Hamburg, 28.12.2004 - 3 Bs 575/04   

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https://dejure.org/2004,22650
OVG Hamburg, 28.12.2004 - 3 Bs 575/04 (https://dejure.org/2004,22650)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 28.12.2004 - 3 Bs 575/04 (https://dejure.org/2004,22650)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 28. Dezember 2004 - 3 Bs 575/04 (https://dejure.org/2004,22650)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nachteile eines erfolglosen Abschiebungsversuchs; Gefahr einer Inhaftierung nach der Ankunft wegen fehlender Einreisedokumente; Möglichkeit einer anderslautenden Feststellung vor Ort

  • Judicialis

    AuslG 1990 § 55

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)

  • OVG Hamburg, 04.12.2008 - 4 Bs 229/08

    Zur Abschiebung eines vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländers mit ungeklärter

    Denn es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Beschwerdegerichts (vgl. z.B. Beschl. v. 26.3.2004, 3 Bs 93/04; Beschl. v. 28.12.2004, 3 Bs 575/04, juris, Leitsatz NordÖR 2005, 346; Beschl. v. 26.3.2007, 4 Bs 71/07; Beschl. v. 27.4.2007, 4 Bs 59/07), dass die Abschiebung eines Ausländers mit ungeklärter Staatsangehörigkeit nicht wegen der Möglichkeit ausgeschlossen ist, dass ihm bei seiner Ankunft im Zielstaat der Abschiebung von den dortigen Behörden (etwa wegen fehlender bzw. nicht ausreichender Personalersatzpapiere) die Einreise in das Land verweigert wird und somit der Rücktransport des Ausländers nach Deutschland erfolgen muss.
  • VG Hamburg, 04.06.2014 - 10 AE 2414/14

    Beginn der Überstellungsfrist in Dublin-II-Verfahren - maßgebend ist die

    Denn es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts (vgl. etwa Beschl. v. 4.12.2008, 4 Bs 229/08, Rn. 15, m. w. Nachw.; Beschl. v. 28.12.2004, 3 Bs 575/04, Rn. 3 - zitiert nach juris), der sich die Kammer anschließt (vgl. bereits Beschl. v. 20.5.2009, 10 E 1295/09 - nicht veröffentlicht), dass Abschiebungsschutz nicht bereits deshalb zu gewähren ist, weil die Möglichkeit besteht, dass dem betreffenden Ausländer die Einreise in den Zielstaat der Abschiebung verweigert wird.
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